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10.05.2026

Einspeisevergütung Schweiz 2026: Was Sie für Ihren Solarstrom bekommen

Worum es geht

Bis Ende 2025 zahlte jeder Schweizer Netzbetreiber, was er wollte — die Rückliefertarife reichten von unter 5 bis über 18 Rappen pro Kilowattstunde, und niemand wusste, was das nächste Quartal bringen würde. Mit dem neuen Stromgesetz, in Kraft seit 1. Januar 2026, ist damit Schluss. Die Mindestvergütung ist schweizweit harmonisiert, der Referenz-Marktpreis wird vom Bundesamt für Energie quartalsweise publiziert, und die Bandbreite hat sich deutlich verengt. Für PV-Besitzer heisst das: mehr Planungssicherheit, dafür meist tiefere Vergütungen als früher in den grosszügigsten EVU-Gebieten.

Auf einen Blick:

  • Schweizweit garantierte Mindestvergütung 6 Rp./kWh für Anlagen bis 30 kWp.
  • HKN-Bonus zusätzlich bis maximal 3 Rp./kWh, mit höheren Werten im Winterhalbjahr.
  • Höhere Marktpreise im Winter (Q4/Q1), tiefere im Sommer (Q2/Q3).
  • Bei grossen Anlagen sinkt die Mindestvergütung gemäss Formel 180 ÷ installierte kW.
  • Wer ohne Eigenverbrauch ins Netz einspeisen will, kann die neue HEIV (Hohe Einmalvergütung) wählen.

Was sich 2026 geändert hat

Vorher: rund 590 Verteilnetzbetreiber, jeder mit eigenem Tarifsystem. Die ZH-Stadtwerke zahlten anders als die EKZ, die EKZ anders als CKW, CKW anders als BKW — und alle änderten ihre Tarife quartalsweise. Ein Albtraum für Vergleichbarkeit und Planung.

Seit 1. Januar 2026 gilt ein bundesweit einheitliches Modell:

  • Schweizweiter Referenz-Marktpreis, vom BFE in der zweiten Woche nach jedem Quartalsende publiziert.
  • Garantierte Mindestvergütung: 180 / installierte Leistung in kW, gedeckelt bei 6 Rp./kWh. Konkret: Anlagen bis 30 kWp bekommen die 6 Rp.-Garantie; eine 60-kWp-Anlage 3 Rp.; eine 150-kWp-Anlage 1.2 Rp.
  • Effektive Vergütung: der höhere Wert aus Mindestvergütung oder Marktpreis.
  • HKN-Bonus für die Vermarktung des Herkunftsnachweises: zusätzlich bis maximal 3 Rp./kWh. Solar-HKN sind im Winterhalbjahr knapper und entsprechend wertvoller, sodass der effektive Bonus in Q1 und Q4 höher liegt als in Q2 und Q3.

Real heisst das: Eine 8-kWp-Hausdachanlage bekommt 2026 typischerweise 6.2 bis 6.5 Rp./kWh im Sommer und 8 bis 10 Rp./kWh im Winter, wenn der Marktpreis steigt. Im Jahresmittel landen die meisten kleinen PV-Anlagen bei rund 7 bis 9 Rp./kWh.

Vergütung 2026 nach Anlagengrösse

Installierte LeistungMindestvergütungTypische Jahresvergütung*
≤ 30 kWp (EFH/MFH)6.00 Rp./kWh7–9 Rp./kWh
60 kWp (grosses MFH)3.00 Rp./kWh5–7 Rp./kWh
100 kWp (KMU)1.80 Rp./kWh4–6 Rp./kWh
150 kWp (Gewerbe)1.20 Rp./kWh4–6 Rp./kWh

*inkl. HKN-Bonus, Jahresmittel basierend auf den ersten Quartalen 2026. Reale Werte hängen vom Marktpreisverlauf ab.

Was das für Hausbesitzer bedeutet

Die wichtigste Konsequenz: Die Schere zwischen Netzbezug und Rücklieferung öffnet sich. Sie kaufen Strom für rund 27.7 Rp./kWh (Schweizer Median 2026 für den ElCom-Standardhaushalt H4) und verkaufen ihn für 7 bis 9 Rp./kWh. Differenz: rund 20 Rappen pro kWh.

Das macht den Eigenverbrauch wertvoller als je zuvor. Jede kWh, die Sie selbst nutzen statt einzuspeisen, ist rund das Dreifache wert. Wer also seine Anlage gerade plant: Verbrauchsseite mitdenken. Wärmepumpe, E-Auto, Energiemanager — diese Investitionen rechnen sich unter dem neuen Tarifsystem schneller als früher. Wie das konkret geht, haben wir in PV-Eigenverbrauch optimieren beschrieben.

Sonderfall: 100-%-Einspeisung mit HEIV

Wer das Dach voll machen will, ohne sich um Eigenverbrauch zu kümmern, kann seit 2026 die Hohe Einmalvergütung (HEIV) wählen. Vorteil: Sie speisen 100 % des Stroms ins Netz und müssen die Anlage nicht mit dem Hausverbrauch koordinieren. Nachteil: Die Einmalvergütung pro kWp ist tiefer und die laufenden Einnahmen über die Mindestvergütung niedriger als bei einer Eigenverbrauchsanlage. Sinnvoll vor allem für grosse, ungenutzte Dächer — Lagerhallen, Scheunen, Gewerbebauten — wo der Eigenverbrauch ohnehin gegen Null tendiert.

Einmalvergütung (EIV) — nicht verwechseln

Die EIV ist ein einmaliger Investitionsbeitrag des Bundes, organisiert über Pronovo. Sie ist etwas anderes als die Rückliefervergütung und kommt dazu, nicht statt.

Stand 2026:

  • Grundbeitrag: CHF 350
  • Leistungsbeitrag: CHF 360/kWp bis 30 kWp, CHF 300/kWp darüber
  • Neigungsbonus für steile Module (Neigung > 75°): CHF 200/kWp, bei vollintegrierten Fassadenanlagen CHF 400/kWp.
  • Höhenbonus: gilt weiterhin für Anlagen ≥ 150 kWp in Lagen über 1'500 m ü. M.: CHF 250/kWp.
  • Neu seit 1. Januar 2026: der Winterstrombonus für grosse Anlagen (≥ 100 kW), deren Produktion im Winterhalbjahr 500 kWh pro kW installierte Leistung übersteigt. Für ein typisches Einfamilienhaus nicht relevant.

Für eine 8-kWp-Anlage im Mittelland sind das CHF 350 + 8 × 360 = CHF 3'230 Einmalvergütung, einmalig nach Inbetriebnahme ausbezahlt.

Quartalsmechanik in der Praxis

Der Referenz-Marktpreis schwankt mit dem Strommarkt. Beobachtbare Muster aus 2026:

  • Q1 (Januar–März): Winter, hohe Nachfrage, Marktpreis tendenziell hoch, HKN-Bonus ebenfalls auf seinem Jahreshöchstwert.
  • Q2 (April–Juni): Übergang, Marktpreis fällt mit zunehmender Sonneneinstrahlung; die Mindestvergütung greift, Sie bekommen 6 Rp. plus tieferen HKN-Bonus.
  • Q3 (Juli–September): Hochsommer, an sonnigen Mittagsstunden teilweise negative Marktpreise; Mindestvergütung von 6 Rp. plus tiefer HKN ist die effektive Vergütung.
  • Q4 (Oktober–Dezember): Marktpreis zieht wieder an, HKN-Bonus steigt mit Beginn der Heizsaison.

Heisst: Im Sommer hängen Sie an der Mindestvergütung, im Winter profitieren Sie vom Marktpreis. Die Quartals-Veröffentlichung des BFE finden Sie unter pubdb.bfe.admin.ch.

Saisonale Tarife auf der Bezugsseite

Während die Einspeisung harmonisiert ist, gehen die Netzbetreiber auf der Bezugsseite weiterhin eigene Wege. EKZ hat 2025 auf saisonale Tarife umgestellt: höherer Preis im Winter (Dezember–März), tieferer im Sommer. Weitere Verteilnetzbetreiber gehen in eine ähnliche Richtung.

Für PV-Besitzer ist das ungünstig — die Anlage produziert im Sommer am meisten, wenn der Tarif am niedrigsten ist. Im Winter, wenn der Tarif hoch ist, gibt's wenig Solarstrom. Daran lässt sich wenig ändern, ausser dem Hinweis: Eigenverbrauchsoptimierung im Winter wird wichtiger als im Sommer, weil dort die vermiedenen kWh am meisten wert sind.

Den eigenen Tarif finden

Drei Quellen:

  • ElCom: strompreis.elcom.admin.ch — der offizielle Tarifvergleich auf der Bezugsseite.
  • Stromrechnung Ihres Netzbetreibers: Position «Rückspeisung» oder «Vergütung Solarstrom».
  • Eigenwatt-Solarrechner: Der Tarif wird automatisch über die Postleitzahl aus den ElCom-Daten abgefragt.

Häufige Fragen

Bekomme ich automatisch die Mindestvergütung von 6 Rp./kWh? Ja, sofern Ihre Anlage maximal 30 kWp leistet. Für grössere Anlagen sinkt die Mindestvergütung nach der Formel 180 ÷ installierte kW.

Was passiert, wenn der Marktpreis höher ist als die Mindestvergütung? Sie bekommen den Marktpreis. Die Mindestvergütung ist ein Boden, kein Deckel.

Lohnt sich ein Vertrag mit einem unabhängigen Direktvermarkter? Manchmal. Einige unabhängige Direktvermarkter zahlen über dem Mindestpreis, dafür mit Marktrisiko und teils monatlicher Abrechnungsgebühr. Für Anlagen unter 30 kWp liegt der Mehrertrag oft im einstelligen Frankenbereich pro Monat — der Aufwand lohnt sich selten.

Was ist mit Bestandsanlagen vor 2026? Anlagen, die vor 1. Januar 2026 in Betrieb gingen, behalten die bisherigen EVU-spezifischen Tarifregelungen bis zum Vertragsende. Ab dem nächsten Vertragswechsel oder bei expliziter Umstellung gilt das neue Modell.

Lohnt sich noch eine PV-Anlage bei sinkender Einspeisevergütung? Ja. Der Eigenverbrauch trägt die Wirtschaftlichkeit. Eine 8-kWp-Anlage mit 30 % Eigenverbrauch und 8'000 kWh Jahresproduktion liefert rund CHF 660 Eigenverbrauchsersparnis plus CHF 470 Einspeiseerträge pro Jahr — bei einer Investition von rund CHF 14'000 (nach EIV) ergibt das eine Amortisation um die 12 Jahre.

Brauche ich einen Smart Meter, um die Vergütung zu bekommen? Für die normale Rücklieferung nicht — der bestehende Zähler reicht. Für die Teilnahme an einer LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft) und für dynamische Tarife ja. Der Rollout läuft, bis 2027 sollen 80 % der Schweizer Haushalte einen Smart Meter haben.

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Mit dem Eigenwatt-Solarrechner sehen Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl direkt, welche Vergütung Ihr Netzbetreiber zahlt — und wie sich Mindestvergütung, HKN-Bonus und Eigenverbrauch auf die Rendite Ihrer Anlage auswirken.

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